Wichtiges Urteil durch das Bundesverfassungsgericht
... zu Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!
Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei
keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis."
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist jedoch:
Der Ausübende muss seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt den Patienten vor Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer veröffentlicht sein.
Selbstverständlich dürfen Ärzte und Heilpraktiker ihre Patienten zu einem Coach überweisen, weil sie damit keine medizinische, sondern reine seelsorgerische Verantwortung übertragen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als PDF-Datei:
* Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Ergänzender Hinweis in eigener Sache
Der Besuch dieser Webseite, sowie die Durchführung unserer Seminar- und Coaching-Angebote ersetzen nicht den Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers und dessen diagnostische Tätigkeit sowie Therapieempfehlungen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit nicht die Dienste eines Arztes oder Heilpraktikers ersetzt. Meine Tätigkeit als Berater, Trainer und Coach grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes oder des Heilpraktikers ab, indem keine Diagnosen gestellt oder Heilungsversprechen abgegeben werden. Es werden von mir auch keinerlei Medikamente verabreicht.
Die von mir angewandten Techniken ersetzen in keiner Weise übliche medizinische Verfahren, sondern funktionieren nur dahingehend, indem sie den Klienten eventuell von Energieblockaden, Gefühlen und festgefahrenen Verhaltensmustern befreien, die seine natürlichen Vitalprozesse hemmen.
Es wird daher keine Garantie über eine erfolgreiche Hypnose oder Rückführung im Alphazustand oder ein mentalen Training bzw. Coaching übernommen. Der Grund des Erfolges liegt in der persönlichen und geistigen Konstitution des Klienten.
Sollten sie sich zurzeit wegen irgendeines Leidens körperlicher oder seelischer Art in medizinischer Behandlung befinden, so unterbrechen sie diese auf keinen Fall ohne vorherige Absprache mit ihrem Arzt.
Im Falle von schweren psychischen Erkrankungen wird von die von mir durchgeführten Coachings oder sonstiger Anwendungen meinerseits abgeraten. Bei gesundheitlichen Beschwerden muss sich der Kunde an seinen Arzt des Vertrauens wenden.